- Angehöriger
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An|ge|hö|ri|ger ['angəhø:rɪgɐ], der Angehörige/ein Angehöriger; des/eines Angehörigen, die Angehörigen, zwei Angehörige:1. Person, die dem engsten Kreis der Familie angehört; nächster Verwandter:ein naher Angehöriger; die nächsten Angehörigen des Verstorbenen; seine Angehörigen besuchen.Syn.: ↑ Verwandter.Zus.: Familienangehöriger.2. Person, die einer bestimmten Gruppe angehört; Mitglied:er ist Angehöriger der Berufsfeuerwehr.Syn.: ↑ Mitarbeiter.Zus.: Firmenangehöriger, Staatsangehöriger.* * *
1. jmd., der einer Gemeinschaft angehört (Staats\Angehöriger), Mitglied (eines Vereins)2. Verwandter (Familien\Angehöriger)● meine Angehörigen meine nächsten Verwandten* * *
Ạn|ge|hö|ri|ger, der Angehörige/ein Angehöriger; des/eines Angehörigen, die Angehörigen, zwei Angehörige:a) <meist Pl.> dem engsten Familienkreis angehörender Verwandter:er hat keine Angehörigen mehr;b) Person, die einer bestimmten Gruppe angehört; Mitglied:A. eines Berufsstandes sein.
Universal-Lexikon. 2012.